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Alleinhaftung des Spurwechslers bei Zusammenstoss |
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Mücke

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| Alleinhaftung des Spurwechslers bei Zusammenstoss |
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Alleinhaftung des Spurwechslers bei Zusammenstoss
OLG HAMM vom 13.05.2009
Kommt es unmittelbar im Anschluss an einen Fahrstreifenwechsel auf
einer Autobahn zur Kollision mit dem nachfolgenden Fahrzeug, so
spricht der Anscheinsbeweis für das verkehrswidrige Verhalten des
Spurwechslers. Demgegenüber treten die Betriebsgefahr etwaig erhö-
hender Umstände (hier: verspätete Bremsreaktion, unangepasste Ge-
schwindigkeit) zurück, wenn sie nicht ausreichend dargelegt oder be-
wiesen werden. (Aus den Gründen: ...Nach § 7 V StVO hatte sich der
Kläger beim Fahrstreifenwechsel so zu verhalten, dass eine Gefähr-
dung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. Es spricht der
Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Kl. diesen Anforderungen
nicht gerecht geworden ist. Denn der insoweit beweispflichtige Kl.
vermag den Beweis dafür, dass sein Wechsel vom mittleren auf den
linken Fahrstreifen für den nachfolgenden Beklagten zu 1 so recht-
zeitig erkennbar gewesen ist, dass dem Bekl. zu 1 ein kollisionsver-
meidendes Bremsen noch möglich gewesen wäre, nicht zu erbringen...).
Fundstellen
ADAC JUR-ARCHIV NJW-RR,2009 1624
__________________
Wer kämpft, kann verlieren!! Wer nicht kämpft, hat schon verloren!!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mücke: 22.01.2010 15:39.
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12.01.2010 13:00 |
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| Sollte dieser von Mücke am 12.01.2010 um 13:00 geschriebene Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. |
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Hmm, wenn das nur für Autobahnen gelten würde, bin ich einverstanden. Das würde diesen mal-eben-so-ausscherren-und-dann-mit-100km/h-auf-der-linken-Spur-Fahrer/inn
en eine reale Mitschuld geben. Denn Voraussetzung für einen Einscherrvorgang ist der prüfende Blick in die Rückspiegel. Mir kommt es vor, als ob das bei einigen nur noch ein Reflex ist, um zu prüfen, ob der Hintermann noch genug Platz zur Vollbremsung hat. Ich mußte letztes Jahr zum Glück nur einmal mit dem Moped auf dem Notstreifen überholen, weil eine Bremsung nicht mehr funktioniert hätte. Ein LKW ist eben mal so ausgescherrt. Was machen, wenn nirgends Platz ist?!? Und ich fahre am hellen Tage, wenn ich mal schnell auf der Autobahn unterwegs bin, mit Fernlicht, damit man mich wirklich von weitem erkennt. Die Lenk- und Ruhezeiten sind wohl nicht ohne Grund stringend einzuhalten, der hatte mich doch glatt "übersehen".
Aber in einer fremden City z.B. beim Spurwechsel ist doch das Aufeinander acht geben und vor allen Nachgeben viel wichtiger. Jeder will ans Ziel und dasam Besten heil. Ich finde, dort sollte man dem , der einen nicht zum Spurwechsel kommen läßt, auch bestrafen. Wenn ich durch einen blöden Umstand von rechts nach links rüber muß, um an der Kreuzung richtig zu stehen, wäre es schlecht, wenn ich mich wegen ein paar Dickhäutern verfahren würde aufgrund verpaßter Abbiegechance, oder sehe ich das falsch? Das baut ja, übertrieben gesagt, nur noch mehr Streß auf und verleitet noch mehr zu unüberlegten Handlungen. Also ganz kann ich dieses Urteil so pauschal nicht gut heißen.
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21.01.2010 23:49 |
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| Sollte dieser von tripleX am 21.01.2010 um 23:49 geschriebene Beitrag Ihre Rechte verletzen, bitten wir um Benachrichtigung. |
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